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Unternehmerische Sorgfaltspflicht in der Textil- und Bekleidungsindustrie 

UNTERNEHMERISCHE SORGFALTSPFLICHT

Spätestens mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und dem Vorschlag zur Änderung der EU-Verordnung (Veröffentlichung des Entwurfs der Sorgfaltspflicht-Richtlinie für Unternehmen am 23. Februar 2022) ist die prozessbasierte Sorgfaltspflicht von Unternehmen in ganz Europa aktueller denn je.
Basierend auf den international vereinbarten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (2011) gilt die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für alle Unternehmen jeder Größe und in jeder Situation. Unternehmerische Sorgfaltspflicht ist ein internationaler Standard für das erwartete Geschäftsverhalten aller Unternehmen. 

 

  • Politische Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte 
  • Laufende und Integrierte Prozesse der Sorgfaltspflichten – Bewertung der Auswirkung auf MenschenrechtsRisiken
  • Verfahren zur Behebung von geschäftsbedingten Menschenrechtsverletzungen   

Sobald Sie mit den Umsetzungsprozessen Ihrer Sorgfaltspflichten beginnen, werden vermutlch einige Fragen auftauchen: 

  • Was bedeutet die Umsetzung in der Praxis?
  • Wie kommuniziert man mit den Lieferanten und sammelt die Daten?
  • Wie identifiziert man 2nd- und 3rd-Tier-Lieferanten und schafft Transparenz in der Lieferkette?
  • Was sind die Anforderungen an die Berichterstattung?

Die erfolgreiche Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Praxis und die angewandten Methoden geben orientierung und zeigen, wie dies in einzelnen Geschäftsmodellen und Branchen erfolgreich umgesetzt werden kann. GSM verfügt über mehr als 20 Jahre Praktische Erfahrung in globalen Wertschöpfungsketten, Projektmanagement, Sektor-Mapping, Datenerhebung in Lieferketten und Wirkungsanalyse. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Aktivitäten rund um die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht.

  • Bewertung der Menschenrechtsrisiken

    • Erfassung der Lieferkette
    • Datenanalyse und Einstufung der Risiken
    • Wesentlichkeit und Angemessenheit erkennen
    • Schulungen von MitarbeiterInnen und Lieferanten
    • Festlegung von Verantwortlichkeiten
  • Erkenntnisse integrieren und umsetzten

    • Umfang und Reichweite der Sorgfaltspflicht definieren
    • Abhilfe Maßnahmen festlegen
    • Sicherstellung der organisatorischen Kapazität
    • Zugang für Betroffene ermöglichen
  • Begleiten und Überprüfen

    • Einbeziehung der betroffenen RechteinhaberInnen und Interessengruppen
    • Zusammenstellen eines Begleitteams
    • systematische Beschwerde- und Abhilfemechanismen
    • Wirkungsmessung
  • Kommunikation & Berichten

    • öffentlich und verantwortungsbewusst
    • leicht zugänglich
    • angemessene und zuverlässige Information

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